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CORONA-INFOPOINT FÜR UNTERNEHMER
Bundesregierung, Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung rufen Betriebe dazu auf, eigene Testeinrichtungen zu etablieren und ihren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern kostenlose Antigen-Schnelltests und PCR-Tests anzubieten, um bei der Eindämmung der Corona-Pandemie aktiv mitzuhelfen.
Voraussetzung für betriebliche Testungen
KMUs (bis zu 50 Beschäftigten) können sich die Anzahl der durchgeführten Testungen von der medizinischen Aufsicht, einem Arzt oder Apotheker bzw. einer Rettungsorganisation bestätigen lassen und diese bestätigten Tests bei der AWS zur Förderung einreichen. Diese Bestätigung (Testprotokoll) hat an jedem Tag zu erfolgen, an dem Testungen durchgeführt werden und ist durch den Betrieb für Kontrollzwecke aufzubewahren. Ebenso aufzubewahren sind die Rechnungen für die Beschaffung der Testkits.
Unsere Empfehlung
1. Schritt
Sie lassen alle Mitarbeiter mit einem Antikörpertest testen. Sollte hier ein positives Testergebnis hervorgehen, muss dieser Mitarbeiter 3 Monate lang nicht mehr mit Antigentests getestet werden.
2. Schritt
Alle Mitarbeiter werden 2-3 mal wöchentlich mit einem Antigentest getestet.
3. Schritt
Das regelmäßige Tragen und Wechseln der FFP2-Masken schützt Ihre Mitarbeiter.
Beschaffung der Testkits
Die Testkits für die betrieblichen Testungen können direkt in unserem WEBSHOP erworben werden. Die Bundesregierung empfiehlt, Antigen-Schnelltests mit einer Sensitivität von über 90% und einer Spezifität von über 97% zu verwenden.
Was passiert bei einem positiven Testergebnis?
Ein positiver Antigen-Schnelltest begründet den Verdacht einer Infektion mit SARS-CoV-2. Dies löst gemäß § 2 Epidemiegesetz die Meldeverpflichtung aus.
Es wird empfohlen, einer positiv getesteten Person unverzüglich eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil auszuhändigen. Zudem soll die positiv getestete Person auf eine selbständige Abklärung mit der Gesundheitshotline 1450 hingewiesen werden.
Quelle: www.wko.at/service/corona-betriebliches-testen.html